R W L  Verwaltungs- und Beteiligungs- AG   Bremen

 

Bericht des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2001

Im Rumpfgeschäftsjahr 2001 vom 19.10. bis zum 31.12.2001 setzte sich der Aufsichtsrat unverändert aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Sie waren in der Hauptversammlung am 27.08.2001 gewählt worden.

Der Aufsichtsrat hat im Rumpfgeschäftsjahr entsprechend seinen gesetzlichen und satzungs­mäßigen Aufgaben die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Es haben zwei Sitzungen stattgefunden, in denen sich der Aufsichtsrat, ebenso wie in Einzelbesprechungen, vom Vorstand über die Lage der Gesellschaft hat unterrichten lassen. Gegenstand der Berichter­stattung des Vorstands waren insbesondere die strategische Neuausrichtung der Gesellschaft sowie die Vermögens- und Finanzlage. Auch über die Möglichkeiten der Börseneinführung der ehemaligen Namensaktien, die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.08.2001 in Inhaberaktien umgewandelt worden sind, hat er sich laufend berichten lassen. Ausschüsse des Aufsichtsrats sind im Rumpfgeschäftsjahr 2001 wegen noch nicht vorhandener Ge­schäftstätigkeit nicht gebildet worden, so dass sich eine Berichterstattung erübrigt.

Der vom Vorstand für das Rumpfgeschäftsjahr 2001 aufgestellte Jahresabschluss der Gesell­schaft  sowie der Lagebericht zum 31.12.2001 sind unter Einbeziehung der Buchführung durch den in der Hauptversammlung am 29.08.2001 gewählten Abschlussprüfer, Fasselt & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat keine Einwendungen erhoben und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Jahresabschluss, Lagebericht des Vorstands und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen und wurden in Anwesenheit des Abschluss­prüfers eingehend besprochen. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen und schließt sich dem Ergebnis des Abschluss­prüfers an. In seiner Sitzung am 19.06.2002 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2001 gebilligt. Er ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt.

Dem Aufsichtsrat hat außerdem der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbun­denen Unternehmen gemäß § 312 AktG für das Rumpfgeschäftjahr 2001 vorgelegen. Der Bericht ist ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem folgenden Bestätigungsvermerk versehen worden:

„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1.    die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2.    ein berichtspflichtiges Rechtsgeschäft in Form eines Ertragszuschussvertrages mit Besserungsabrede vorliegt, das für die 
       Gesellschaft vorteilhaft war.“

Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Er stimmt ihm zu, ebenso dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Rumpfgeschäftsjahr 2001.

Bremen, im Juni 2002

Für den Aufsichtsrat

Dr. Leykam

Vorsitzender  

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