
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft – im Berichtszeitraum noch „Wilkens Bremer Silberwaren Aktiengesellschaft i. L. firmierend - setzt sich ab Ende der Hauptversammlung vom 27.08.2001 gemäß §§ 95 Absatz 1, 96 Absatz 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 6 der Satzung aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. In der konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Hauptversammlung sind Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Rüdiger Leykam, Bremen, zum Vorsitzenden und Herr Dipl.-Wirtschaftsingenieur Dr. Klaus Möckelmann, München, zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt worden. Das dritte Mitglied ist Herr Caspar Berninghaus, Kaufmann, aus Tönisberg-Kempen.
Der Aufsichtsrat hat die ihm durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben im Abwicklungszeitraum vom 05.04. bis zum 18.10.2001 wahrgenommen. Es haben zwei Sitzungen stattgefunden, in denen sich der Aufsichtsrat, ebenso wie in Einzelbesprechungen, von den Abwicklern über die Lage der Gesellschaft hat unterrichten lassen. Die zu fassenden Beschlüsse betrafen insbesondere die Vorbereitung der Hauptversammlung am 27.08.2001 in Bremen mit dem wichtigsten Tagesordnungspunkt, der Fortsetzung der Gesellschaft. Eine werbende Tätigkeit und damit zusammenhängende operative Geschäfte sind für eine Liquidationsgesellschaft nicht möglich und konnten somit nicht Gegenstand der Überwachung durch den Aufsichtsrat sein.
Die von den Abwicklern aufgestellte Abwicklungsschlussbilanz zum 18.10.2001 sowie der Lagebericht für diesen Zeitraum sind unter Einbeziehung der Buchführung durch die in der Hauptversammlung vom 27.08.2001 zum Abschlussprüfer für die Restlaufzeit des Geschäftsjahres 2001 gewählte Fasselt & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat keine Einwendungen erhoben und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Jahresabschluss, Lagebericht der Abwickler und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen und wurden in Anwesenheit des Abschlussprüfers eingehend besprochen. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen und schließt sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung an. In seiner Sitzung am 19.06.2002 hat der Aufsichtsrat der von den Abwicklern aufgestellten Abwicklungsschlussbilanz zugestimmt und sie der Feststellung durch die Hauptversammlung am 29.08.2002 empfohlen.
Dem Aufsichtsrat hat außerdem der Bericht der Abwickler über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen – Rheinische Grundbesitz Deutschland GmbH, Bottrop, - gemäß § 312 AktG für den Abwicklungszeitraum vom 05.04. bis zum 18.10.2001 vorgelegen. Der Bericht ist ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und ohne Beanstandungen mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen worden:
„ Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. ein
berichtspflichtiges Rechtsgeschäft in Form eines Ertragszuschussvertrages
mit
Besserungsabrede vorliegt, das für die Gesellschaft vorteilhaft
war.“
Der Aufsichtsrat hat den Bericht der Abwickler über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Er stimmt ihm zu, ebenso dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung der Abwickler über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Abwicklungszeitraum vom 05.04. bis zum 18.1.02001.
Bremen, Juni 2002
Für den Aufsichtsrat
Dr. R. Leykam
Vorsitzender