
Lagebericht zum 18. Oktober 2001 – Abwicklungsschlussbilanz
Mit Aufhebung des Konkurses der Gesellschaft am 04.04.2001, zu diesem Zeitpunkt noch als „Wilkens Bremer Silberwaren AG“ firmierend, befand sich die Gesellschaft im Zustand der Abwicklung. Der Konkurs war nach Verwertung aller Vermögensgegenstände und Verkauf des Aktienmantels, wodurch sämtliche Gläubiger befriedigt werden konnten, durch Zwangsvergleich beendet worden. Die Gesellschaft war somit vermögenslos. Dies wird durch die Abwicklungseröffnungsbilanz dokumentiert Sie weist lediglich auf der Passivseite die gesetzlich vorgesehenen Werte aus.
Der neue Mehrheitsaktionär beabsichtigte, die Gesellschaft fortzusetzen. Dazu fand am 27.08.2001 eine außerordentliche Hauptversammlung statt. Es wurde vor allem die Fortsetzung der Gesellschaft, Umstellung des Kapitals auf EURO, Einführung von Stückaktien und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Er beinhaltet nunmehr die Beteiligung an anderen Unternehmen auf dem Gebiet der gewerblichen Immobilien mit dem Schwerpunkt Logistikzentren und Lagerhallen.
Die Aufnahme der neuen Geschäftstätigkeit war vor der Eintragung des Fortsetzungsbeschlusses im Handelsregister nicht möglich. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit war deshalb null. Zum Ausgleich der Verluste ist ein entsprechender Ertragszuschuss ausgewiesen. Hierüber ist zwischen der Muttergesellschaft Rheinische Grundbesitz Deutschland GmbH (Rheingrund), Bottrop, und der RWL Verwaltungs- und Beteiligungs- AG (RWL) am 26.10.2001 ein Ertragszuschussvertrag mit Besserungsabrede geschlossen worden, wonach die Rheingrund der RWL einen bis zum 31.12.2001 auf DM 300.000,00 begrenzten Ertragszuschuss zum Ausgleich der in dem Abwicklungszeitraum aufgelaufenen Verluste gewährte, so dass ein Verlustausweis bei der RWL vermieden wurde. In der Besserungsabrede verpflichtet sich die RWL, auf schriftliche Anforderung der Rheingrund den Ertragszuschuss nebst Zinsen von 5% p.a. an die Rheingrund zurückzuzahlen, sobald und soweit sie einen entsprechenden Jahresüberschuss oder Liquidationsüberschuss erzielt, sie über ausreichende Liquidität verfügt und die Rückzahlung nicht gegen zwingende Regeln des Aktienrechts verstößt.
Der Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG erstellt, der mit folgender Erklärung abschließt:
„ Die Gesellschaft hat für den Zeitraum vom 05.04.0bis zur Beendigung des Abwicklungszeitraums am 18.10.2001 nur mit der Rheinische Grundbesitz Deutschland GmbH, Bottrop, am 26.10.2001 einen Ertragszuschussvertrag mit Besserungsabrede über den Ausgleich der bei der RWL Verwaltungs- und Beteiligungs- AG in dem vorgenannten Zeitraum aufgelaufenen Verluste geschlossen. Der Ertragszuschuss ist auf den Betrag von DM 300.000,00 bis zum 31.12.2001 begrenzt worden.
Weitere Rechtsgeschäfte mit dem herrschenden oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen oder mit Dritten auf deren Veranlassung oder in deren Interesse hat sie in dem genannten Zeitraum nicht vorgenommen und auch andere Maßnahmen auf Veranlassung dieser Unternehmen oder in ihrem Interesse nicht getroffen oder unterlassen. Der Vorstand erklärt des weiteren, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm im Zeitpunkt des Abschlusses des Ertragszuschussvertrages bekannt waren, zum Zwecke des Verlustausgleichs dadurch eine angemessene Gegenleistung erhielt und nicht benachteiligt wurde.“
Ausblick
Als Vorgang von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag ist die Eintragung und damit die Wirksamkeit des Beschlusses über die Fortsetzung der Gesellschaft anzusehen. Die Gesellschaft kann danach als werbende Gesellschaft ihre neue Tätigkeit aufnehmen. Bestandsgefährdenden Risiken ist die Gesellschaft nicht ausgesetzt. Die Rückstellungen entsprechen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und sind nach dem heutigen Kenntnisstand ausreichen bemessen.
Essen, im März 2002
Jan D. Höhfeld
Vorstand